Alle Bürgermeister sagen nein
Bevor der Kreis die Umlage festsetzt, muss er das Benehmen mit seinen Städten und Gemeinden herstellen (§ 55 Kreisordnung NRW). Alle 19 Bürgermeister haben das am 17.09.2026 gemeinsam abgelehnt.
„Falls es bei den kommunizierten Eckdaten bleiben sollte, ist davon auszugehen, dass spätestens im Jahr 2028 nahezu alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind.“
Haushaltssicherung heißt: Die Kommune darf nur noch das Nötigste ausgeben, freiwillige Leistungen stehen auf dem Prüfstand, Steuern und Gebühren steigen.