Pflichtangaben

Wer bezahlt das?

Unsere Kreistagszeitung, unsere Aufkleber und anderes gedrucktes Material sind politische Werbung im Sinne der EU-Verordnung über Transparenz politischer Werbung. Hier steht für jedes Stück, wer es herausgibt, was es gekostet hat und woher das Geld kommt.

Transparenzbekanntmachung

Nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900. Stand 05.10.2026. Jede Werbung hat einen eigenen Abschnitt mit fester Adresse; der Link oder QR-Code auf dem Material führt direkt dorthin. Abgeschlossene Bekanntmachungen bleiben mindestens sieben Jahre hier abrufbar.

Zurzeit ist keine bezahlte politische Werbung der Gruppe im Umlauf. Sobald unsere Kreistagszeitung oder anderes Material erscheint, steht die Bekanntmachung hier.

Für alle unsere Werbung gilt

  • Sponsor und Herausgeber ist die BSW Gruppe im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises, c/o Michael Otter, Am Abtshof 58, 53721 Siegburg, gruppersk@bsw-vg.nrw.
  • Bezahlt wird ausschließlich aus den Zuwendungen, die der Rhein-Sieg-Kreis der Gruppe für ihre Arbeit im Kreistag gewährt. Über ihre Verwendung legt die Gruppe dem Landrat jährlich einen Nachweis vor.
  • Inhalt ist die Arbeit der Gruppe im Kreistag: Anträge, Anfragen, Abstimmungen und die Themen, die dort beraten werden.
  • Keine Wahl: Unsere Werbung bezieht sich nicht auf eine Wahl oder Abstimmung, sondern auf Beratungen und Beschlüsse des Kreistags, etwa den Haushalt und die Kreisumlage. Wo es einen konkreten Beschluss betrifft, steht er in der Bekanntmachung.
  • Keine gezielte Ansprache: Das Material wird von Hand verteilt. Personenbezogene Daten werden dafür nicht verwendet.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.03.2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, Art. 11 und 12. Presserechtliche Angaben stehen auf dem jeweiligen Druckwerk; Angaben zu dieser Webseite im Impressum.