Die Buchhaltung zählt keine Geräte
Die Laptops, Rechner und Monitore der Verwaltung stehen in der Bilanz als Festwert. Das ist eine erlaubte Vereinfachung: Statt jedes Gerät einzeln zu führen und abzuschreiben, setzt der Kreis einen gleichbleibenden Gesamtwert an. Ersatzgeräte werden einfach als Aufwand gebucht. Ein einzelnes Gerät erscheint so in keinem Anlagenverzeichnis.
Damit der Festwert stimmt, sieht die Kommunalhaushaltsverordnung „in der Regel alle fünf Jahre“ eine körperliche Bestandsaufnahme vor – also Zählen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW). Dass der Kreis das für seine IT getan hat, steht in keiner öffentlichen Unterlage.
Die einzige neue Stückzahl im Entwurf 2027 betrifft Diensthandys: Wegen der Abschaltung des 2G-Netzes im Sommer 2028 sind rund 210 alte Diensthandys und rund 40 veraltete Smartphones zu ersetzen (40.000 €).
Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 218 (Festwert der Standard-Arbeitsplatzausstattung) und PDF-S. 689 (Diensthandys).