IT-Hardware · Stand 27.10.2026

Wie viele Geräte?
Steht nirgends.

Laptops, Monitore, Tablets für die Schulen, Server, Diensthandys: Der Rhein-Sieg-Kreis gibt dafür jedes Jahr Millionen aus. Wie viele Geräte er hat und wie alt sie sind, steht in keiner öffentlichen Unterlage. Für 2027 will er den Bilanzwert seiner Arbeitsplatztechnik um 465.000 € erhöhen – und die laufende Ersatzbeschaffung von Laptops verschwindet dafür aus dem Ergebnisplan.

Nächste Kreistagssitzung: Montag, 14.12.2026 – Beschluss über den Kreishaushalt 2027Der Entwurf liegt seit 15.10.2026 vor. Davor: Jugendhilfeausschuss 19.11., Finanzausschuss 08.12. mit Anhörung der Städte und Gemeinden, Kreisausschuss 10.12. · Fahrplan

Was über den Bestand bekannt ist

Alles, was die öffentlichen Unterlagen an Mengen hergeben. Viel ist es nicht.

1.500Büroarbeitsplätze der Kreisverwaltung mit flexibler Arbeitsplatztechnik
rd. 6.300Tablets für Berufskollegs und Förderschulen gekauft, 2020 bis 2024
4.400 €kostet nach Angabe des Kreises ein IT-Arbeitsplatz im Jahr 2027 (Planwert)

Erste Zahl: Haushaltsplan 2025/2026, Produkt 0.12.10, PDF-S. 204 f. Zweite Zahl: eigene Summe aus den Beschaffungsberichten im Schulausschuss (O 1375/20, O 1439/21, O 1603/22, O 1661/23, O 1749/24). Dritte Zahl: Haushaltsplanentwurf 2027, geldwerte Leistungen an die Fraktionen, PDF-S. 106 (2016 waren es 1.214 € Hardware plus 1.282 € Betreuung, Haushaltsplan 2017/2018, PDF-S. 102). Seitenzahlen beziehen sich auf die PDF-Dateien der Haushaltspläne.

Die Buchhaltung zählt keine Geräte

Die Laptops, Rechner und Monitore der Verwaltung stehen in der Bilanz als Festwert. Das ist eine erlaubte Vereinfachung: Statt jedes Gerät einzeln zu führen und abzuschreiben, setzt der Kreis einen gleichbleibenden Gesamtwert an. Ersatzgeräte werden einfach als Aufwand gebucht. Ein einzelnes Gerät erscheint so in keinem Anlagenverzeichnis.

Damit der Festwert stimmt, sieht die Kommunalhaushaltsverordnung „in der Regel alle fünf Jahre“ eine körperliche Bestandsaufnahme vor – also Zählen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO NRW). Dass der Kreis das für seine IT getan hat, steht in keiner öffentlichen Unterlage.

Die einzige neue Stückzahl im Entwurf 2027 betrifft Diensthandys: Wegen der Abschaltung des 2G-Netzes im Sommer 2028 sind rund 210 alte Diensthandys und rund 40 veraltete Smartphones zu ersetzen (40.000 €).

Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 218 (Festwert der Standard-Arbeitsplatzausstattung) und PDF-S. 689 (Diensthandys).

Was die Prüfer festgestellt haben

„Seit der Ersterfassung für die Eröffnungsbilanz 2008 erfolgte im Rhein-Sieg-Kreis keine weitere körperliche Inventur.“ Empfehlung: „Die körperliche Inventur sollte der Rhein-Sieg-Kreis zeitnah nachholen.“
Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Bericht über die überörtliche Prüfung des Rhein-Sieg-Kreises 2023, Prüfgebiet Verkehrsflächen, Feststellung F6 und Empfehlung E6.2

Der Satz steht zwar im Prüfgebiet Verkehrsflächen. Eine Inventur der IT belegt aber auch keine andere öffentliche Unterlage. Seit September 2026 prüft die Gemeindeprüfungsanstalt den Kreis erneut (Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 224).

2027: 465.000 € mehr Festwert, null Euro Ersatzbeschaffung

Bisher standen Laptops, Rechner und Monitore als jährliche Ersatzbeschaffung im Ergebnisplan, 2026 mit 320.000 €. 2027 steht dort null.

Stattdessen erhöht der Kreis den Festwert der IT-Standardarbeitsplätze um 465.000 € und bucht das als Investition. Die Ersatzbeschaffungen werden, so der Entwurf, „investiv abgebildet“. Begründet wird das so:

„Aufgrund gestiegener Kosten der über den Festwert bewirtschafteten Hardware (Wiederbeschaffung sowie Aufnahme von Headsets, Sicherheitstoken und Convertibles) steigt dessen Wert, so dass zu dessen buchmäßiger Aufwertung eine einmalige Investition erforderlich wird.“
Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 690; Ansatz 0 € für die Ersatzbeschaffung: PDF-S. 218

Im selben Absatz beschreibt die Verwaltung den Festwert als gleichartige Gegenstände, die „in Anzahl und Wert nur geringen Veränderungen unterliegen“. Es ist die zweite Aufwertung in vier Jahren: 2023 waren es 178.000 €, nach einer „Neuermittlung“ im Jahr 2022.

Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 690; Haushaltsplan 2023/2024, PDF-S. 210 und 683.

Unsere Schlussfolgerung

  1. Der Ergebnisplan 2027 wird entlastet. Was bisher als Aufwand den Fehlbetrag erhöhte, steht jetzt im Investitionshaushalt. Weil ein Festwert nicht abgeschrieben wird, taucht es auch später nicht als Aufwand auf.
  2. Investitionen darf der Kreis mit Krediten bezahlen. Eine laufende Ersatzbeschaffung wandert damit in den Teil des Haushalts, der auf Pump finanziert werden darf.
  3. Eine Aufwertung setzt einen festgestellten Bestand voraus. Wie hoch der Festwert ist, wie viele Geräte er umfasst und wann zuletzt gezählt wurde, steht nicht im Entwurf.

Zulässig ist die Buchung zwar. Der Kreistag soll aber einen Wert erhöhen, dessen Grundlage er nicht kennt.

Geplant und ausgegeben

Server, Netz, Sicherheitstechnik, Medientechnik und jetzt auch der Festwert laufen über die Position „Erwerb Standard-Hardware“. Ein großer Teil der Ansätze wird nicht ausgegeben – trotzdem steigen sie.

Erwerb Standard-HardwareAnsatzIstAnteil
20231.066.000 €247.608 €23 %
20251.215.000 €516.415 €42,5 %
2026914.000 €––
20271.425.000 €––

Haushaltsplan 2023/2024, PDF-S. 683; Haushaltsplan 2025/2026, PDF-S. 695; Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 689. Anteile eigene Rechnung. Der alte Finanzplan sah für 2027 nur 230.000 € vor (Haushaltsplan 2025/2026, PDF-S. 695).

Dasselbe Bild an anderen Stellen

  • IT-Ausstattung der Berufskollegs und Förderschulen 2025: 740.500 € veranschlagt, 222.228 € ausgegeben (30 %).
  • Digitale Patientendatenerfassung im Rettungsdienst: für 2025 mit 515.000 € veranschlagt, „noch nicht umgesetzt“, 2027 erneut 515.000 €.
  • Für 2027 nennt der Entwurf die Einzelposten der IT-Investitionen. Für 2028 bis 2030 stehen beim IT-Produkt 5,5 Mio. € ohne eine einzige Einzelposition im Plan.

Haushaltsplan 2025/2026, PDF-S. 764; Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 771, 774 (Schul-IT), 732 (Patientendatenerfassung) und 688 (Finanzplanung 2028–2030: 1.756.825 + 1.503.400 + 2.264.000 €, Summe eigene Rechnung).

Wie oft wird getauscht?

Für die Server der Verwaltung nennt der Entwurf fünf Jahre. Für Notebooks, Rechner und Monitore nennt er keinen Zyklus. Zur übrigen Arbeitsplatzausstattung – Drucker, Multifunktionsgeräte, Headsets – heißt es:

„Aus Gründen der Sparsamkeit werden Geräte in längeren Abständen getauscht.“
Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 217; Server: PDF-S. 690

Wie lang diese Abstände sind, steht nicht da. Ein Ausstattungs- oder Hardwarekonzept der Verwaltung haben wir in den öffentlichen Unterlagen nicht gefunden.

Schultablets: Ersatz für 6 Millionen, fast ganz auf Förderung gebaut

Der Kreis ist Träger von vier Berufskollegs, acht Förderschulen und einer Schule für Kranke. Ab 2027 sollen die in der Vergangenheit beschafften Geräte „turnusmäßig“ ausgetauscht werden.

IT-Ausstattung der Schulen2027202820292030zusammen
Auszahlungen1.160.000 €2.535.000 €1.500.000 €810.000 €6.005.000 €
erwartete Förderung976.500 €2.191.500 €1.327.500 €706.500 €5.202.000 €

Haushaltsplanentwurf 2027, Maßnahmen 5400032 (Berufskollegs) und 5400033 (Förderschulen), PDF-S. 771 und 774; Summen eigene Rechnung. Zur Zahl der Schulen: O 1439/21, S. 1; O 1806/26, S. 1.

  • 87 % hängen an Fördermitteln aus dem Digitalpakt 2.0. Nach dem Entwurf war die Vereinbarung dazu bei Aufstellung des Plans „bislang noch nicht“ unterzeichnet; die erwartete Förderung ist trotzdem eingeplant (PDF-S. 771, 774). Ein Vermerk, was geschieht, wenn sie kleiner ausfällt, steht nicht im Plan.
  • Die laufenden Kosten verdoppeln sich: Die externen IT-Dienstleistungen für die Schulen steigen von 640.400 € (2026) auf 1.460.500 € (2027). Grund laut Verwaltung: eine „durch den Zuwachs an IT-Infrastruktur und IT-Endgeräten notwendige Erneuerung des Dienstleistungsvertrages“ (PDF-S. 355, 360).
  • Stückzahlen und Turnus in Jahren nennt der Entwurf für den Austausch nicht.

6.300 gekauft, 4.500 genannt

Gekauft hat der Kreis seit 2020 rund 6.300 Tablets. Im Februar 2026 spricht die Verwaltung von 4.500 „mobilen Schüler- und Lehrerarbeitsplätzen“. Wie viele Geräte defekt, verloren oder ausgesondert sind und wie oft sie genutzt werden, steht in keinem Bericht an den Schulausschuss.

O 1806/26, S. 1; Beschaffungsberichte wie oben.

Was ein „mobiler Arbeitsplatz“ ist, hat die Verwaltung zwar nicht definiert, der Begriff kann auch Notebooks einschließen. Erklärt hat sie die Differenz aber nirgends.

Es geht auch anders

Bei der Feuer- und Rettungsleitstelle legt derselbe Entwurf Mengen und Fristen offen: 47 digitale Alarmumsetzer, Austausch nach zehn Jahren, rund 13.000 € je Standort; 11 Einsatzleitplätze und 11 Sonderarbeitsplätze; Kommunikationssystem und Medientechnik alle fünf Jahre. Wer so plant, kann nachrechnen lassen. Für die rund 1.500 Arbeitsplätze der Verwaltung fehlt eine solche Angabe – das ist keine technische, sondern eine organisatorische Lücke.

Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 740, 741, 743 und 744 f.; Schlussfolgerung von uns.

Was daraus folgen muss

Unsere Bewertung. Nichts davon kostet viel – es verlangt nur, dass der Kreis weiß, was er hat.

Eine Bestandsliste

Wie viele Geräte welcher Art, wie alt, wo im Einsatz – für Verwaltung und Schulen. Ohne sie ist jeder Ersatzansatz geschätzt.

Erst zählen, dann aufwerten

Eine körperliche Bestandsaufnahme, bevor der Festwert erhöht wird. Die Verordnung sieht sie ohnehin alle fünf Jahre vor.

Feste Austauschzyklen

Wie bei der Leitstelle: Gerätegruppe, Menge, Jahr. Dann lassen sich Ansätze prüfen, statt sie Jahr für Jahr hinzunehmen.

Ansätze, die ausgegeben werden

Wer seit Jahren nur ein Viertel bis die Hälfte ausgibt, sollte nicht noch mehr veranschlagen – und die Jahre 2028 bis 2030 einzeln ausweisen.

Mehr zum Haushalt 2027 und zum Fahrplan bis zum Beschluss am 14.12.2026: Haushalt 2027.

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