Gebrauchtes · Stand 27.10.2026

Ausgemustert –
und dann?

Rettungswagen, Dienstautos, Laptops, Schultablets, Möbel: Der Rhein-Sieg-Kreis ersetzt jedes Jahr bewegliches Vermögen für Millionen, 2028 für 15,4 Mio. €. Was mit den alten Sachen geschieht, regelt keine auffindbare Vorschrift. Für ihren Verkauf plant der Kreis ab 2028 noch 10.000 € im Jahr ein.

Nächste Kreistagssitzung: Montag, 14.12.2026 – Beschluss über den Kreishaushalt 2027Der Entwurf liegt seit 15.10.2026 vor. Davor: Jugendhilfeausschuss 19.11., Finanzausschuss 08.12. mit Anhörung der Städte und Gemeinden, Kreisausschuss 10.12. · Fahrplan

Viel gekauft, wenig verkauft – und noch weniger geplant

Zwei Zeilen im Finanzplan des Kreises: was er für bewegliches Vermögen ausgibt und was er aus dem Verkauf von Sachanlagen einnimmt.

JahrKauf beweglichen VermögensEinnahmen aus VerkäufenAnteil
2023 (Ergebnis)7.477.042 €15.042 €0,20 %
2025 (Ergebnis)8.033.923 €94.683 €1,18 %
2026 (Ansatz)8.581.800 €35.000 €0,41 %
2027 (Ansatz)12.113.100 €60.000 €0,50 %
2028 (Planung)15.446.025 €10.000 €0,06 %
2029 (Planung)11.397.800 €10.000 €0,09 %
2030 (Planung)10.167.500 €10.000 €0,10 %

Gesamtfinanzplan, Zeilen 19 („Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen“) und 26 („Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen“): Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 861 (Planseite 43) für 2025 bis 2030; Haushaltsplan 2025/2026, PDF-S. 857 für 2023. Anteile eigene Rechnung. Zeile 19 enthält auch kleinere Erlöse aus Grundstücken.

Die Erlöse werden nicht geplant, sondern hinterher festgestellt

Für 2025 waren 15.000 € veranschlagt, eingenommen hat der Kreis 94.683 €. Trotzdem senkt der Entwurf 2027 den Ansatz ab 2028 auf 10.000 € – in einem Jahr, in dem er für 15,4 Mio. € kauft.

Die einzige allgemeine Aussage zum Verkauf steht beim Produkt „Allgemeine Dienste“:

„Für den Verkauf von nicht mehr zu verwendenden Ausstattungsgegenständen, Mobiliar und Altfahrzeugen wird mit Einnahmen in Höhe von 5 T€ jährlich gerechnet.“
Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 685 (Planseite 96)

Im selben Produkt werden 2027 sieben Dienstfahrzeuge für 400.000 € ersetzt (PDF-S. 684).

Richtig ist zwar, dass gebrauchte Fahrzeuge und Geräte nach Jahren der Nutzung oft wenig bringen; auch der Ennepe-Ruhr-Kreis kam 2020 nur auf 0,80 %. Ob der Kreis den vollen Wert erzielt, kann er aber selbst nicht belegen.

Ennepe-Ruhr-Kreis, Jahresabschluss 2020, Gesamtfinanzrechnung, Zeilen 19 und 26 (27.921,55 € zu 3.492.824,28 €, eigene Rechnung).

Was das Gesetz verlangt

„Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden.“
§ 90 Abs. 3 Satz 2 Gemeindeordnung NRW, für den Kreis über § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW

Den vollen Wert erzielt nur, wer ihn kennt: Es braucht eine Wertermittlung, ein Verfahren, das mehrere Interessenten erreicht, und einen Nachweis. Abgaben unter Wert – etwa an Vereine – sind nur im besonderen öffentlichen Interesse erlaubt.

26 neue Rettungswagen – null Euro für die alten

Von 2027 bis 2030 ersetzt der Kreis 26 Rettungstransportwagen für zusammen 7.436.000 €. Angenommen wird eine Nutzungsdauer von fünf Jahren bei rund 200.000 Kilometern.

Im Gebührenhaushalt des Rettungsdienstes gibt es eine eigene Zeile für Verkaufserlöse. 2025 stehen dort bei der Maßnahme Rettungstransportwagen 59.165 €. Für 2026 bis 2030 steht in derselben Zeile nichts.

Dass der Kreis den Erlös aus einer Ersatzbeschaffung durchaus ansetzen kann, zeigt derselbe Haushalt: Für den alten Atemschutzgerätewagen erwartet er 20.000 €, für den alten Einsatzleitwagen ELW 2 30.000 €. Bei zwei Feuerwehrfahrzeugen also ja, bei 26 Rettungswagen nicht.

Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 728 f. (Rettungstransportwagen, Standortliste, Nutzungsdauer, Erlös 2025), PDF-S. 745 (Atemschutzgerätewagen) und PDF-S. 753 (ELW 2). Anzahl und Summe der Rettungswagen: eigene Auszählung der Standortliste.

Warum das jeden angeht

Der Rettungsdienst wird über Gebühren finanziert, die am Ende die Krankenkassen und damit die Beitragszahler tragen. Ob Verkaufserlöse in die Gebührenkalkulation eingehen, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Unsere Schlussfolgerung: Wenn ja, fehlt jeder nicht veranschlagte Euro in der Planung der Gebühren. Wenn nein, ist offen, wem die Erlöse zugutekommen.

Ein Teil der Altfahrzeuge bleibt im Haus: 2026 wurde ein ausgemusterter Rettungswagen zum Prüffahrzeug für Atemschutzgeräte umgebaut (PDF-S. 748). Ob das günstiger war als Verkauf und Neukauf, steht nicht da.

Schulgeräte: Austausch bezahlt, Verwertung nicht geplant

Ab 2027 sollen an den Berufskollegs und Förderschulen die in der Vergangenheit beschafften Geräte „turnusmäßig“ ausgetauscht werden.

  • 2027 sind dafür unter anderem „Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler“ für 115.000 € an den Förderschulen und 480.000 € für KI-Workstations, Notebooks und Schülergeräte an den Berufskollegs veranschlagt (PDF-S. 771, 774).
  • Einen Erlös aus den ersetzten Geräten plant der Kreis für 2026 bis 2030 an keiner Stelle ein (Teilfinanzpläne der Schulen, PDF-S. 765, 772).
  • Für die abgeschlossene „DigitalPakt Sofortausstattung Schüler“ aus dem Jahr 2021 – rund 1.700 Geräte – steht als einzige Einnahme aus Verkäufen 475 € im Haushaltsplan (Haushaltsplan 2025/2026, PDF-S. 764).

Unsere Schlussfolgerung: Wer Geräte turnusmäßig ersetzt, statt sie bis zum Ausfall zu nutzen, ersetzt Geräte, die noch etwas wert sind. Dafür braucht es einen Weg – Verkauf, Weitergabe an Schulen und Vereine nach klaren Regeln, sichere Datenlöschung. Im Haushalt steht davon nichts.

Es geht auch

Die iPads, die die Kreistagsmitglieder 2021 bekommen hatten, wurden „nach fünfjähriger Nutzung zur neuen Wahlperiode im Jahr 2025 veräußert“. Einnahme: 6.660 €.

Haushaltsplanentwurf 2027, PDF-S. 681 (Planseite 92).

Ein Verkauf ist also möglich und wird auch gebucht. Warum dasselbe bei den Schulgeräten nicht eingeplant ist, erklärt der Entwurf nicht.

Was fehlt

In den öffentlichen Unterlagen des Kreises und im Haushaltsentwurf 2027 haben wir nicht gefunden:

Eine Regel

Keine Dienstanweisung zu Aussonderung, Wertermittlung und Verkauf. Es gibt eine Dienstanweisung für Dienstfahrzeuge; ob sie den Verkauf regelt, ist nicht erkennbar.

Eine Wertermittlung

Kein Verfahren, das den Marktwert vor der Abgabe feststellt – etwa über Vergleichsangebote, ein Bietverfahren oder eine Auktionsplattform.

Einen Nachweis

Keine Übersicht, was ausgesondert wurde, wohin es ging und was es eingebracht hat. Die Zahl steht nur als Summe im Jahresabschluss.

Eine Planung

Erlöse werden nur in zwei Fällen aus der Ersatzbeschaffung abgeleitet. Bei Rettungswagen, Dienstautos und Schulgeräten nicht.

Was daraus folgen muss (unsere Bewertung): eine schriftliche Regel für Aussonderung und Verwertung, ein Verfahren, das mehrere Interessenten erreicht, ein jährlicher Bericht an den Finanzausschuss – und Erlösansätze, die auf den geplanten Ersatzbeschaffungen aufbauen. Das kostet fast nichts und macht überprüfbar, ob der Kreis mit seinem Vermögen sorgfältig umgeht.

Mehr zum Haushalt 2027: Haushalt 2027 · Zur IT-Ausstattung des Kreises: IT-Hardware.

Diese Seite teilen